Schank- und Speisewirtschaften
Handel mit Waffen
Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Für den Betrieb eines Kiosks werden keine Berufserfahrung oder sonstiger Sachkundenachweis verlangt. Pflicht ist jedoch die Teilnahme an dem sogenannten Unterrichtungsverfahren bei der Industrie- und Handelskammer, einem mehrstündigen Kurs über lebensmittel- und hygienerechtliche Vorschriften.